Seit dem 01.01.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Dieses soll den Schutz der uns in der Jugendarbeit anvertrauten Kinder und Jugendlichen noch mehr sicherstellen als bisher. Das Bundeskinderschutzgesetz sieht u. a. vor, dass wir als Sportverein von Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit ein erweitertes Führungszeugnis einsehen müssen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass einschlägig vorbestrafte Personen in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind.
Weitere Infos gibt es z.B. in diesem Leitfaden vom „Deutschen Ehrenamt“ oder hier:
Alles was Ehrenamtliche in unserem Verein erledigen müssen, um weiterhin gesetzeskonform Kinder und Jugendliche betreuen zu dürfen, ist das Ausfüllen des nachfolgendem Formulars. Die abgeschickten Daten müssen im Nachgang von der Abteilungsleitung bestätigt werden und werden letztlich an die Gemeinde Griesstätt gesendet.
Anschließend wird das erweiterte Führungszeugnis per Post an die gemeldete Wohnadresse geschickt. Es muss abschließend zusammen mit einer Selbsterklärung dem Verantwortlichem im Verein zur Einsicht vorgelegt werden, allerdings bleibt das Dokument im Privatbesitz. Dieser Vorgang muss spätestens nach 5 Jahren erneut durchgeführt werden. Alle weiteren Details zum Ablauf werden dir im Nachgang per Email zugesendet!
Für Ehrenamtliche im Sportverein ist die Beantragung kostenlos (regulär 13€, Stand 2023)